14. Mai 2020 - Bürgermeister Schwalmtal

Nutzung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Schwalmtal unter Berücksichtigung der Vorgaben aufgrund der Corona-Pandemie

Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Schwalmtal (DGHs, Turnhalle, Jugendräume, Grillhütten, Kegelbahn) können unter Auflagen aufgrund der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung ab sofort wieder angemietet werden.

Dabei ist neben weiteren Auflagen insbesondere Folgendes zu beachten:

  • Die anmietende Person ist für die Festlegung und Einhaltung der Hygienemaßnahmen verantwortlich (=verantwortliche Person). Dies muss bei Anmietung der Räumlichkeiten durch Unterschrift bestätigt werden.
  • Die Personenzahl ist wie folgt begrenzt: Maximal eine Person je 5 Quadratmetern für den Publikumsverkehr nutzbarer Grundfläche. (Bei Stehplätzen eine Person je 10 Quadratmeter, insgesamt maximal 100 Personen).

Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie im Bürgerbüro (06638 9185-0 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Gerne können Sie natürlich auch mich persönlich ansprechen.

Timo Georg, Bürgermeister


Zusätzliche Informationen

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