13. März 2013 - Kalenderblatt
Erste urkundliche Erwähnung Storndorfs
1238 taucht der Name Storndorf erstmals in einer Urkunde auf
Im diesem Jahr feiert Storndorf Geburtstag. Es wird 775 Jahre alt. Jeder Bürger kann sein Alter mit seiner Geburtsurkunde belegen. Bei Ortschaften hingegen ist es gar nicht so einfach, das Alter zu bestimmen. Woher will man also wissen, wie alt unser Ort ist? Allgemein ist es üblich, das Alter einer Ortschaft von dem Datum abzuleiten, an dem ein Ort erstmals in einer amtlichen Urkunde erwähnt wird. Das tatsächliche Alter einer Siedlung kann in den meisten Fällen nicht exakt bestimmt werden.
Urkundlich wird Storndorf aufgrund des z. Z. vorliegenden Quellenmaterials erstmals im Jahre 1238 erwähnt, also vor 775 Jahren. In diesem Jahr unterzeichnete Heinrich von Storndo(r)f als Zeuge eine Urkunde, die im Staatsarchiv Marburg aufbewahrt wird. Die Urkunde hat nach einer Übersetzung des Hessischen Staatsarchiv folgenden Wortlaut.
Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Bekannt sei allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, dass der Ritter Erkenbold der Kirche in Immichenhain Güter in Elbenrod mit einem Zins von 20 Schillingen zum Heil seiner Seele übertragen hat, damit durch die Gemeinschaft aller Gebete daselbst Gott gedient werde. Zeugen dieser Angelegenheit sind: Heinrich von Storndo(r)f, Berthold Bezmann, Friedrich Dinere, Konrad von Wedestat, Ludwig, Hermann, Heinrich. Diese Dinge sind geschehen im Jahre 1238 der Fleischwerdung des Herrn."