7. März 2021 - Kommunalwahlen 2021 - Bürgermeister

Quelle: Mitteilungsblatt 9-2021

Unterscheidung Mehrheitswahl - Verhältniswahl

Kommunalwahl 14. März 2021

Aufgrund wiederholter Nachfragen, weshalb nicht alle Bewerber eines Wahlvorschlags auf den Stimmzetteln aufgeführt sind, möchte ich kurz die rechtliche Regelung dazu erläutern: Handelt es sich bei einer Wahl um eine so genannte Mehrheitswahl, dann sind alle Bewerber des Wahlvorschlags auf dem Stimmzettel aufgeführt ($ 16 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz). Eine Mehrheitswahl findet dann statt, wenn es nur einen Wahlvorschlag gibt. Dies ist der Fall bei den Wahlen zu den Ortsbeiräten Hergersdorf, Ober-Sorg, Rainrod, Renzendorf, Storndorf, Unter-Sorg und Vadenrod. Gewählt sind die Bewerber, auf die die meisten Stimmen entfallen.

Sofern es sich aber um eine Verhältniswahl handelt, dann sind auf dem Stimmzettel nur so viele Bewerber eines Wahlvorschlags aufzuführen, wie im zu wählenden Gremium Sitze zu vergeben sind ($ 16 Abs. 2 Hessisches Kommunalwahlgesetz). Eine Verhältniswahl findet statt, wenn es mehr als einen Wahlvorschlag gibt. Durch die Verhältniswahl wird erreicht, dass die Anteile an Wählerstimmen den Anteilen an gewonnenen Sitzen im Gremium entsprechen. Dies ist der Fall bei den Wahlen zu den Ortsbeiräten Brauerschwend und Hopfgarten, zur Gemeindevertretung und zum Kreistag.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Timo Georg, Bürgermeister

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