16. Januar 2013 - Energieversorgung

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Schwalmtal - Ausgabe 3 - 16.01.2013

Informationen zum geplanten Windpark in der Gemarkung Brauerschwend

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Planungen zum Ausbau der Windenergie in Schwalmtal schreiten voran. Um Sie umfassend in Kenntnis zu setzen, möchte ich nachfolgend einige Informationen zum geplanten Windpark in Brauerschwend wiederholen bzw. ergänzen.

OVAG-Tochter hessenENERGIE von der Gemeinde beauftragt

Am 1. November 2012 hat die Gemeindevertretung einen Städtebaulichen Vertrag mit der hessenENERGIE abgeschlossen. Damit wurde die Firma von der Gemeinde Schwalmtal beauftragt, das betreffende Areal planerisch für die Errichtung eines Windparks zu entwickeln. Sämtliche Kosten dafür und damit auch das gesamte wirtschaftliche Risiko im Umfang eines sechsstelligen Eurobetrags trägt vollständig und ohne jede Einschränkung hessenENERGIE.

Die hessenENERGIE gehört zur OVAG-Gruppe und handelt im Einvernehmen und in enger Abstimmung mit der Gemeinde Schwalmtal und den kommunalen Entscheidungsträgern. Die hessenENERGIE ist mit über 110 Windenergieanlagen Marktführer bei Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen in Hessen.

Die Wertschöpfung verbleibt in der Region. Denn die OVAG-Gruppe ist ein rein kommunales Versorgungsunternehmen im alleinigen Eigentum der drei Landkreise Wetterau, Vogelsberg und Gießen und damit der Bürgerinnen und Bürger.

Wir sind uns sicher, dass die OVAG dieses Millionenprojekt stemmen kann und später auch langfristig den Betrieb zu aller Zufriedenheit wahrnimmt und auch die Stromeinspeisung permanent und dauerhaft sicherstellt. Die Größenordnung des Projektes erlaubt der Gemeinde keinerlei Experimente.

Veränderungssperre beschlossen

Für das betroffene Areal wurde bereits im September durch die Gemeindevertretung beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Veränderungssperre zu erlassen. Damit sind wertsteigernde Verträge mit anderen Projektierern nicht mehr möglich. Mit dieser Bauleitplanung macht die Gemeinde von ihrer Planungshoheit Gebrauch, um das Heft des Handelns in der Hand zu halten und einen Wildwuchs zu verhindern. Die Gemeinde hat Ihr Handeln am Gemeinwohl auszurichten und darf sich nicht von Einzelinteressen leiten lassen.

Grundstücksbesitzer werden angeschrieben

Momentan ist die Firma hessenENERGIE damit beschäftigt, alle rund 40 Grundstücksbesitzer im Gebiet des Bebauungsplans anzuschreiben. Jeder Eigentümer bekommt ein Vertragsangebot für die Nutzung seines Grundstücks. Damit können alle Grundstücksbesitzer, die den bereitgestellten Vertrag unterschreiben, durch Pachtzahlungen profitieren - nicht nur diejenigen, auf deren Grundstück letztlich eine Windkraftanlage entsteht. Durch diese von der Gemeinde gewünschte und von hessenENERGIE umgesetzte Vorgehensweise soll Neid, Missgunst und Unfriede so weit wie möglich vermieden werden.

Neben den privaten Grundstücken befinden sich im Bereich des Bebauungsplans auch Grundstücke der Gemeinde, des ZAV und in großem Umfang des Landes Hessen. Wo letztendlich Windkraftanlagen stehen werden vermag heute noch niemand zu sagen. Denn ganz entscheidend dafür sind u.a. naturschutzfachliche Belange (z.B. windkraftempfindliche Vogelarten), die erst im Laufe des Jahres 2013 durch Gutachten ermittelt werden. Es kann sogar sein, dass naturschutzfachliche Belange die Entstehung des Windparks unmöglich machen.

Ertragschancen für Bürger und Gemeinde

Der Städtebauliche Vertrag sieht eine Bürgerbeteiligung in Höhe von 25% der Gesamtinvestitionssumme bzw. in Höhe von 50% des Eigenkapitals vor. Die Bürgerbeteiligung wird zuerst den Schwalmtaler Bürgerinnen und Bürgern angeboten. Rein rechnerisch hätte somit jeder Schwalmtaler Haushalt die Chance mindestens 12.500,- EUR in den Windpark zu investieren. Momentan werden Beteiligungsinstrumente von der OVAG erarbeitet. Sobald es hierzu Informationen gibt, werde ich Sie informieren.

Der Städtebauliche Vertrag beinhaltet auch eine Option für die Gemeinde, einen Anteil am Windpark auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu betreiben. Hierüber werden die Gemeindegremien bis Ende 2013 zu entscheiden haben, denn es gilt, Ertragschancen gegen Verlustrisiken abzuwägen und festzulegen, ob eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde gewünscht ist. Zusätzlich beinhaltet der Städtebauliche Vertrag die Option, dass die Betriebsgesellschaft des Parks ihren Sitz in Schwalmtal hat.

Profitieren soll in jedem Fall auch die Gemeinde, denn dann profitiert jeder einzelne Bürger in Schwalmtal - auch derjenige der nicht über Grundstücke in den betreffenden Bereichen oder Mittel für eine finanzielle Beteiligung verfügt. Jeder Euro, den die Gemeinde durch Windenergie einnimmt ist ein Euro weniger an Gemeindeabgaben für Sie - die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde.

Nicht zuletzt wird der geplante Windpark auch einen bedeutenden Beitrag zum kommunalen Klimaschutz leisten, denn bei vollständiger Realisierung des Windparks würden jährlich rund 55.000 Tonnen klimaschädlicher CO2-Emissionen vermieden.

Die Windkraft ist eine Chance für uns alle - lassen Sie sie uns nutzen.

Ihr Timo Georg, Bürgermeister

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