29. Januar 2015 - Schwalmtal

Quelle: OZ Alsfeld, Montag, 26. Januar 2015

Verwaltung wird neu organisiert

GEMEINDEVERBAND Bürgermeister informieren über Strukturen und Aufgaben / Rathäuser mit Bürgerbüros

schlossser-richtberg-georg

Im OZ-Interview erklären Dietmar Schlosser, Dr. Birgit Richtberg und Timo Georg, wie die Arbeit eines Gemeindeverwaltungsverbandes aussehen könnte. - Foto: Galle-Schäfer

VOGELSBERGKREIS (sgs). Interkommunale Zusammenarbeit ist seit Jahren Thema unter den Vogelsberger Bürgermeistern, in einigen Ressorts, etwa im Bereich Standesamt oder Bauamt, gibt es durchaus schon Kooperationen. Feldatal, Romrod und Schwalmtal aber wollen jetzt einen Schritt weiter gehen und einen Gemeindeverwaltungsverband gründen. Was es damit auf sich hat, das erklären die drei Rathauschefs Dietmar Schlosser, Dr. Birgit Richtberg und Timo Georg in einem gemeinsamen Interview mit der OZ.

OZ: Gemeindeverwaltungsverband (GW) - ein sperriger Begriff, was genau verbirgt sich dahinter?

Bürgermeister: Dabei handelt es sich um eine Sonderform des Zweckverbandes. Er übernimmt Aufgaben im Bereich der Verwaltung, die ihm die beteiligten Kommunen übertragen. Dafür ist eine grundlegende Neuorganisation der Verwaltung erforderlich, die positive qualitative und finanzwirtschaftliche Effekte nach sich ziehen wird.

Sie sagen, die Kooperation der drei Gemeinden bezieht sich auf die reine Verwaltungsebene - bleiben die Rathäuser in den einzelnen Großgemeinden trotzdem erhalten?

Ja, mit Bürgerbüros und je einem fachlich spezialisierten Geschäftsbereich, in dem die Aufgaben für alle drei Gemeinden gemeinsam erledigt werden.

Wie wird die Arbeit vor Ort strukturiert? Haben die Bürger auch weiterhin ihre Ansprechpartner?

In den Bürgerbüros werden die Anliegen der Bürger entgegengenommen und in vielen Fällen auch abschließend bearbeitet. In Spezialfällen erfolgt die Bearbeitung im jeweils zuständigen Geschäftsbereich. Gerne können auch Vor-Ort-Gesprächstermine vereinbart werden.

Bleiben wir bei der Struktur: Wie wird der Verwaltungsverband aufgebaut? Gibt es eine Art Parlament? Welche Rolle übernehmen die drei Bürgermeister? Und vor allem: Was wird in diesen Gremien entschieden?

Der GW hat als Organe einen Vorstand, das sind - gesetzlich vorgegeben - die Bürgermeister, und eine Verbandsversammlung, bestehend aus den gewählten Parlamentariern der drei Kommunen. Die Gremien entscheiden über alle Angelegenheiten, die Verwaltungsabläufe betreffen, sofern der Aufgabenbereich aus den jeweiligen Kommunen an den Verband übertragen worden ist.

Was passiert mit den Gemeindevertretungen in den einzelnen Kommunen?

Sie bleiben unverändert bestehen. Alle wesentlichen Entscheidungen insbesondere Satzungen, Gemeindeabgaben, Haushalt, Investitionen werden weiterhin durch die Parlamente beschlossen. Der GW setzt diese Beschlüsse um.

Werden deren Kompetenzen beschnitten?

Nein, die Zuständigkeiten der Gemeindevertretung bleiben erhalten. Bestimmte Aufgaben können zur verwaltungsmäßigen Erledigung an den GW übertragen werden.

Vom Votum dieser Parlamente hängt es nicht zuletzt ab, ob der Verwaltungsverband überhaupt gegründet wird. Wenn es „grünes Licht" gibt, von welcher Einheit sprechen wir dann? Wie viele Ortsteile sind dann unter einem Dach zusammengefasst? Wie viele Einwohner sind das? Wie groß ist dann das Gemeindegebiet?

In Zukunft würden dann etwa 8300 Einwohner, drei Kommunen, 21 Orte und rund 160 Quadratkilometer Fläche zu dem Gemeindeverwaltungsverband gehören.

Das ist selbst in einem Flächenkreis wie dem Vogelsberg eine Hausnummer: Kann man da noch Bürgernähe garantieren?

Bürgernähe ist das wichtigste Qualitätskriterium in unserer täglichen Arbeit. Und das wird auch im künftigen GW durch leistungsfähige Bürgerbüros vor Ort so bleiben. Die gestalterische Kraft der Menschen in den Orten, insbesondere der Ortsbeiräte und Vereine, tragen wesentlich zur Lebensqualität und Zukunftssicherung in unseren drei Kommunen bei. Es gibt viele Dinge, die am besten in den Orten selbst erledigt werden können. Diese Bereitschaft wollen wir weiterhin fördern und unterstützen.

Welche Vorteile sehen Sie persönlich in einem solchen Verbund der drei Gemeinden? Geht es in erster Linie um Einsparungen? Können die Gemeindekassen entlastet werden?

Für uns stehen die qualitativen Aspekte im Vordergrund. Mehr Spezialisierung und fachlicher Austausch der Mitarbeiter ermöglichen eine effizientere Erledigung der Verwaltungsaufgaben sowie eine nachhaltige Optimierung der Arbeitsabläufe. Mittelfristig erwarten wir aufgrund der eintretenden Synergieeffekte Kostenvorteile.

Mit der Gründung eines GW liefern wir einen nennenswerten Beitrag, um die finanzielle Situation unserer Gemeinden zu stabilisieren. Das Problem der chronischen Unterfinanzierung der kleinen Kommunen im ländlichen Raum wird dadurch nicht gelöst.

Sie sprechen von effizienterer Arbeit in den Verwaltungen unter dem Dach des GW. Braucht man da in Zukunft eigentlich noch drei Bürgermeister oder reicht ein GW-Chef?

Bürgermeister in kleinen Kommunen erfüllen herausgehobene Sachbearbeiteraufgaben aus den vielfältigen Aufgabenbereichen, Leitungsaufgaben mit hoher Verantwortung sowie Repräsentationsaufgaben mit hohem zeitlichem Aufwand. Die Gründung eines GW ändert nichts an der gesetzlichen Grundlage, denn die Hessische Gemeindeordnung sieht für selbstständige Gemeinden einen Bürgermeister vor. Wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sollten oder aber Gemeinden ihre Selbstständigkeit aufgeben möchten, muss diese Frage gestellt werden.

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