29. Juli 2015 - Gemeindevertretung Schwalmtal

Quelle: Mitteilungsblatt 30-205

Niederschrift über die 36. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schwalmtal am Donnerstag, dem 11. Juni 2015 um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Rainrod

Beginn : 20.00 Uhr, Ende : 20.51 Uhr

Anwesend:
CDU-Fraktion: Dieter Boß, Ewald Hofmann, Artur Koch, Jochen Külper
SPD-Fraktion: Kurt Becker, Erwin Höpp, Harald Nahrgang
FWG-Fraktion: Joachim Lang, Ulrich Momberger, Anneliese Trumpfheller

Es fehlten entschuldigt:
Horst Cerny, Andreas Görig, Benjamin Merschrod, Hiltrud Rosowski, Thomas Worm

Gemeindevorstand: Bürgermeister Timo Georg, die Beigeordneten Wolfgang Hainbuch, Hans-Joachim Kirchheim, Alfred Päbler, Michael Schlosser, Johannes Uhlenbrock
Es fehlten entschuldigt: 1. Beigeordneter Helmut Schmehl, der Beigeordnete Roland Georg
Schriftführer: Verwaltungsfachangestellter Stephan Riffer

Tagesordnung:

1.) Feststellung
a.) Ordnungsmäßigkeit der Ladung
b.) Beschlussfähigkeit21. Juli 2015 - Gemeindevertretung Schwalmtal
c.) Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung
2.) Bericht aus der Arbeit des Gemeindevorstandes
3.) Dorfentwicklung Schwalmtal - Sachstandsbericht des Bürgermeisters
4.) Gründung eines Gemeindeverwaltungsverbandes der Gemeinden und Städte Feldatal, Grebenau, Romrod und Schwalmtal
5.) Breitbandausbau in der Gemeinde Schwalmtal
a.) Betrauungsakt
b.) Durchführung Breitbandausbau
c.) Erhöhung der Stammkapitaleinlage
d.) Freigabe des Verfahrens zur Findung eines geeigneten Netzmieters
e.) Beauftragung des Gemeindevorstandes
6.) Auftragsvergabe Erneuerung der Rechenanlage in der Kläranlage Vadenrod
7.) Bauleitplanung der Gemeinde Schwalmtal, Gemarkung Ober-Sorg
14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Westlich des Teichweges"
• Auswertungen und Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
• Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
8.) Bauleitplanung der Gemeinde Schwalmtal, Gemarkung Ober-Sorg
Bebauungsplan „Westlich des Teichweges" im Bereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
• Auswertungen und Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
• Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
9.) Information zum Bau industrieller Biogasanlagen in der Gemeinde Schwalmtal sowie im Umfeld mit zu erwartenden Auswirkungen auf die Gemeinde Schwalmtal
10.) 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Schwalmtal

TOP 1: Feststellung
a.) Ordnungsmäßigkeit der Ladung
b.) Beschlussfähigkeit
c.) Einwendung gegen die Niederschrift der letzten Sitzung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Dieter Boß, eröffnet die Sitzung und stellt die fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Niederschrift der 35. Sitzung liegt kein Widerspruch vor, sie ist somit genehmigt und kann veröffentlicht werden. Es bestehen keine Einwände zur Tagesordnung.

TOP 2: Bericht aus der Arbeit des Gemeindevorstandes
Herr Bürgermeister Timo Georg berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes. Die Gemeindevertretung nimmt diese Informationen zur Kenntnis.

TOP 3: Dorfentwicklung Schwalmtal - Sachstandsbericht des Bürgermeisters
Herr Bürgermeister Timo Georg gibt einen kurzen Sachstandsbericht zum Thema Dorfentwicklung in Schwalmtal. Die Gemeindevertretung nimmt diese Informationen zur Kenntnis.

TOP 4: Gründung eines Gemeindeverwaltungsverbandes der Gemeinden und Städte Feldatal, Grebenau, Romrod und Schwalmtal
Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Artur Koch, berichtet von den Beratungen der 56. Sitzung des Ausschusses und gibt folgende einstimmige Beschlussempfehlung bekannt :
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, die Gründung eines Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) nach dem Hessischen Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit unter Beteiligung des Arbeitskreises zu beplanen. Hierbei soll die mögliche Beteiligung von vier, drei oder zwei Kommunen überprüft werden.
Kurze Rückfragen werden durch Bürgermeister Georg beantwortet. Es folgt die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses.
Abstimmungsergebnis : 10 Stimmen dafür

TOP 5: Breitbandausbau in der Gemeinde Schwalmtal
a.) Betrauungsakt
b.) Durchführung Breitbandausbau
c.) Erhöhung der Stammkapitaleinlage
d.) Freigabe des Verfahrens zur Findung eines geeigneten Netzmieters
e.) Beauftragung des Gemeindevorstandes
Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Artur Koch, berichtet von den Beratungen der 56. Sitzung des Ausschusses und gibt folgende einstimmige Beschlussempfehlung bekannt :
a.) Betrauungsakt
Die Gemeinde Schwalmtal betraut die Breitbandinfrastrukturgesellschaft Oberhessen GmbH (bigo) durch den in Anlage 1 beigefügten Betrauungsakt mit den dort beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI). Der Betrauungsakt wird für einen Zeitraum von 40 Jahren erlassen. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, redaktionelle Anpassungen vorzunehmen, wenn diese erforderlich werden und den wesentlichen Inhalt dieses Beschlusses nicht verändern.
b.) Durchführung Breitbandausbau
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht und die Erläuterungen der bigo zu den Vorbereitungen des Breitbandausbaus in der Anlage 2 sowie den in Anlage 3 vorgelegten Bericht über die Ergebnisse der Markterkundung nach der Bundesrahmenregelung Leerrohre in der Fassung vom 13.05.2014 („BRLR“) zur Kenntnis. Die Ergebnisse zeigen die vollständig unversorgten bzw. teilweise unversorgten Ortsteile („weiße Flecken“) der kommunalen Gesellschafter der bigo, wo aktuell keine flächendeckende Breitbandverfügbarkeit von 30 Mbit/s im Download gegeben ist und die Herstellung in den nächsten drei Jahren auch durch Marktakteure nicht erfolgen wird.
Ortsteile, die nur teilweise erschlossen sind, werden als „weißer Fleck“ im Sinne der BRLR behandelt.
Die Versorgung der privaten Haushalte und Unternehmen mit breitbandigen Versorgungsleistungen durch die bigo soll in Kooperation mit einem zu findenden Partner mit Telekommunikationsnetzbetreiberstatus im regulatorischen Sinne sichergestellt werden.
c.) Erhöhung der Stammkapitaleinlage
Als Beitrag zur Sicherstellung des Breitbandausbaus wird die Breitbandbeteiligungsgesellschaft Vogelsbergkreis (BBV) durch Erhöhung ihrer Stammkapitaleinlage in die bigo diese in die Lage versetzen, den flächendeckenden Breitbandausbau im Versorgungsgebiet zu realisieren. Damit die BBV ihrerseits in der Lage ist, diese Kapitalerhöhung durchzuführen, erhöht die Gemeinde Schwalmtal ihre Stammkapitaleinlage in die BBV.
Die Gemeinde Schwalmtal beschließt daher die Erhöhung der Stammkapitaleinlage in die BBV, die aktuell 3.000,00 Euro beträgt, um weitere 70.500,00 Euro. Dies entspricht einer Gesamtbeteiligung nach Erhöhung von 73.500,00 Euro, was einem Gesellschafteranteil von rund 2,6 % an der BBV entspricht.
d.) Freigabe des Verfahrens zur Findung eines geeigneten Netzmieters
Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass nach den bevorstehenden Gesellschafterversammlungen der BBW, der BBV und der bigo eine Ausschreibung zur Findung eines geeigneten Netzmieters für das von der bigo zu errichtende Netz veröffentlicht werden wird. Für das Auswahlverfahren werden dabei von der bigo die folgenden Kriterien angelegt:
• Höhe des Mietzinses bzw. Höhe des price-per-port;
• Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit und Insolvenzfestigkeit des Unternehmens;
• Zugesicherte Höhe des Vermarktungsbudgets;
• Referenzen.
Durch die Gestaltung der Ausschreibung und der Vergabe, Statuierung ggfs. weiterer Kriterien sowie der geeigneten Gewichtung der Kriterien soll die bigo möglichst sicherstellen, dass durch das auf 15 bis 20 Jahre abzuschließenden Mietverhältnis Risiken und Nachschussnotwendigkeiten für die bigo sowie ihrer kommunalen Gesellschafter vermieden werden. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Breitbandversorgung flächendeckend, nachhaltig, wirtschaftlich und langfristig tragfähig erfolgt.
Die Gemeindevertretung ist jeweils in geeigneter Form über die Ergebnisse der Ausschreibung und die Ergebnisse der anschließenden Vertragsverhandlungen zu informieren.
e.) Beauftragung des Gemeindevorstandes
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, nach der Ausschreibung eines Netzmieters und entsprechender Vertragsverhandlungen dem Start von Bauausschreibungen zur Umsetzung des Breitbandausbaus in der Gesellschafterversammlung der BBV zuzustimmen, sofern und soweit die Ergebnisse von Ausschreibung und Verhandlungen mit einem Netzmieter sowie der Finanzierungskonditionen des Vorhabens im Rahmen der bisher getroffenen Annahmen sowie des bisher von der bigo prognostizierten Zuschussbedarfes für den Breitbandausbau bleiben.
Nach kurzer Diskussion erfolgt die Abstimmung über die Beschlussempfehlung (Punkte a. bis e.) des Hauptausschusses.
Abstimmungsergebnis : 10 Stimmen dafür

TOP 6: Auftragsvergabe Erneuerung der Rechenanlage in der Kläranlage Vadenrod
Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Artur Koch, berichtet von den Beratungen der 56. Sitzung des Ausschusses und gibt folgende einstimmige Beschlussempfehlung bekannt :
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Auftrag an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot, die Firma FSM (Frankenberger GmbH & Co. KG, 35415 Pohlheim) zu erteilen.
Abstimmung über die Beschlussempfehlung : 10 Stimmen dafür

TOP 7: Bauleitplanung der Gemeinde Schwalmtal, Gemarkung Ober-Sorg
14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Westlich des Teichweges“
• Auswertungen und Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
• Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Artur Koch, berichtet von den Beratungen der 56. Sitzung des Ausschusses und gibt folgende einstimmige Beschlussempfehlung bekannt :
1.) Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Schwalmtal beschlossen.
2.) Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind in der gemäß (1) geänderten Fassung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmung über die Beschlussempfehlung : 10 Stimmen dafür

TOP 8: Bauleitplanung der Gemeinde Schwalmtal, Gemarkung Ober-Sorg
Bebauungsplan „Westlich des Teichweges“ im Bereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
• Auswertungen und Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
• Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Artur Koch, berichtet von den Beratungen der 56. Sitzung des Ausschusses und gibt folgende einstimmige Beschlussempfehlung bekannt :
1.) Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Schwalmtal beschlossen.
2.) Der Entwurf des Bebauungsplanes „Westlich des Teichweges“ und die Begründung sind in der gemäß (1) geänderten Fassung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmung über die Beschlussempfehlung : 10 Stimmen dafür

TOP 9: Information zum Bau industrieller Biogasanlagen in der Gemeinde Schwalmtal sowie im Umfeld mit zu erwartenden Auswirkungen auf die Gemeinde Schwalmtal
Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Artur Koch, berichtet von den Beratungen der 56. Sitzung des Ausschusses und gibt folgende Beschlussempfehlung bekannt :
1.) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwalmtal lehnt den Bau industrieller Biogasanlagen in der Gemeinde Schwalmtal sowie im Umfeld mit zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Schwalmtal grundsätzlich ab.
2.) Diese Ablehnung bezieht sich ausdrücklich nicht auf Biogasanlagen, die von Betrieben in einer betriebsangepassten Anlagengröße mit dem Zweck errichtet werden, im Betriebsablauf anfallende Biomasse vor Ort zu verwerten.
3.) Bei der Abwägung kommt die Gemeindevertretung zu dem Ergebnis, dass die Nachteile die durch den Bau und Betrieb einer industriellen Biogasanlage entstehen, die Vorteile für die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger bei weitem übersteigen.
Nach kurzer Diskussion einigt man sich fraktionsübergreifend darauf, die vorherigen drei Punkte um folgenden Punkt zu ergänzen :
4.) Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alle erforderlichen rechtlichen Maßnahmen gegen die Errichtung solcher - in Absatz 1 genannten Anlagen - zu ergreifen.
Es folgt die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses einschließlich des ergänzenden Punkt 4.
Abstimmungsergebnis : 10 Stimmen dafür

TOP 10: 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Schwalmtal
Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Artur Koch, berichtet von den Beratungen der 56. Sitzung des Ausschusses und gibt folgende einstimmige Beschlussempfehlung bekannt :
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dem 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Schwalmtal in der vorgelegten Form, zuzustimmen.
Herr Bürgermeister Georg erläutert kurz die notwendigen Änderungen des 1. Nachtrages. Es folgt die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Abstimmungsergebnis : 10 Stimmen dafür


Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Dieter Boß, schließt die Sitzung. Er bedankt sich bei allen Anwesenden, wünscht allen ein gutes Heimkommen und gibt den Hinweis auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 16. Juli 2015 im Dorfgemeinschaftshaus in Storndorf.


Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Dieter Boß

der Schriftführer, Stephan Riffer

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