18. Oktober 2012 - Rathaus Schwalmtal

Quelle: Gemeindeverwaltung

Schwalmtal stellt die Abwassergebühr um - Informationen

Einführung der Gebührensplittung - Getrennte Berechnung von Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung

Auf Grund eines Gerichtsurteils im Jahr 2010 ist die Gemeinde Schwalmtal verpflichtet, die Erhebung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung nach einer getrennten Berechnung von Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung vorzunehmen.

Bisherige Regelung

Bisher wurden die Abwassergebühren in Schwalmtal nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Dabei wird unterstellt, dass die Menge des Abwassers, das der Gebührenzahler der öffentlichen Abwasserbeseitigung zuführt, der Menge entspricht, die er an Frischwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen hat.

Es blieb also bisher unberücksichtigt, wie viel Niederschlagswasser (Regen) auf einem Grundstück anfällt und von Dachflächen und befestigten Flächen in die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen fließt. Neu ist somit die Aufteilung des Abwassers nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

Gesplittete Abwassergebühr

Die gesplittete Abwassergebühr sorgt hier für eine neue Kostenverteilung. Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden dabei wie bisher nach der Menge des bezogenen Frischwassers verteilt.

Die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung werden dagegen nach den versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigung gelangt, ermittelt. Versiegelte Flächen sind dabei im Wesentlichen Dächer und befestigte Verkehrs- und Hofflächen.

Nur wer tatsächlich Regenwasser in die öffentliche Kanalisation ableitet, bekommt dieses künftig auch berechnet. Regenwasser, das über Erd-, Grün- oder sonstige Flächen direkt ins Grundwasser versickern kann, stellt keine Inanspruchnahme der Kanalisation dar und bleibt bei der neuen Gebührenberechnung unberücksichtigt.

Die Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung soll zukünftig der tatsächlichen Inanspruchnahme für Schmutz- und Niederschlagswasser entsprechen. Die Höhe der Gesamtkosten für den Betrieb der Abwasserbeseitigung, die über Gebühren verteilt werden, ändert sich durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - mit Ausnahme der umzulegenden Einführungskosten - nicht. Nach dem Gesetz dürfen die Kommunen in der Abwasserbeseitigung durch Gebühreneinnahmen höchstens die ihnen entstehenden Kosten decken.

Ermittlung der versiegelten Flächen

Um den Gebührenanteil für das Niederschlagswasser festzulegen, ist die Ermittlung der versiegelten Flächen erforderlich. Diese Ermittlung erfolgte in Schwalmtal auf der Basis von Luftbildaufnahmen, die durch eine Überfliegung des gesamten Gemeindegebietes erzeugt wurden. Derzeit werden aus den Luftbildaufnahmen mit Hilfe von geographischen Informationssystemen die versiegelten Flächen je Grundstück ermittelt. Die Ergebnisse dieser Auswertungen werden den betroffenen Grundstückseigentümer/innen in einem Selbsterhebungsbogen in der 44. Kalenderwoche zugesandt.

Weil auf Grund der Auswertungen aus den Luftbildern Flächen und Befestigungsarten von den Verhältnissen vor Ort etwas abweichen könnten, haben die Eigentümer/innen die Möglichkeit, Änderungen im Selbsterhebungsbogen einzutragen. Die bereits eingetragenen Angaben im Selbsterhebungsbogen sollten kontrolliert und dann ggf. erforderliche Änderungen und Ergänzungen an den Flächen oder den Versiegelungsarten vorgenommen werden. Hierzu ist eine Frist bis zum 30. November 2012 vorgegeben. Der Seibsterhebungsbogen ist in jedem Fall von dem/der Eigentümer/in zu unterschreiben und direkt an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden. Werden Erhebungsbögen nicht zurückgesandt, geht die Gemeindeverwaltung davon aus, dass die angesetzten Flächen und Befestigungsarten zutreffen. Hierzu werden die Gebühren entsprechend veranlagt.

Gebühren

Die hoch der Gebührensatz pro Quadratmeter versiegelter Fläche sein wird, kann erst errechnet werden, wenn die Daten für das gesamte Gemeindegebiet vorliegen. Die Gemeindevertretung wird dann die entsprechenden Beschlüsse fassen, sodass mit einer Sonderabrechnung zu den Gebührenbescheiden 2013, die voraussichtlich im Frühjahr erfolgt, für jedes Grundstück die Niederschlagswassergebühr und die Schmutzwassergebühr getrennt ausgewiesen werden kann. Da seit 2010 nur vorläufige Gebührenbescheide ausgestellt worden sind, erfolgt die Einführung rückwirkend ab dem 1. Januar 2010.

Bürger-Informationsveranstaltungen

Die Gemeinde Schwalmtal bietet Bürger-Informationsveranstaltungen an. Hier werden die Hintergründe und das Verfahren erläutert und es besteht die Gelegenheit, Fragen zum Thema zu stellen.

Die Veranstaltungen finden an folgenden Abenden statt:

Dienstag, 23. Oktober 2012 - 20:00 Uhr Volkshalle Brauerschwend

Mittwoch, 24. Oktober 2012 - 20:00 Uhr DGH Storndorf (großer Saal)

Bürgersprechstunden

Nach Versand der Erhebungsbögen sind folgende Bürgersprechstunden für konkrete Fragen zur Bearbeitung Ihrer Bögen vorgesehen:

Bürgersprechstunden ohne Terminvereinbarung — jeweils von 14:00 — 18:00
Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls mit Wartezeiten zu rechnen ist

Ort  Raum   Datum

 Ober- und Unter-Sorg 

 DGH  Montag, 05.11.2012
 Renzendorf  Jugendraum  Dienstag, 06.11.2012
 Hergersdorf  DGH  Mittwoch, 07.11.2012
 Storndorf  DGH, großer Saal   Donnerstag, 08.11.2012
 Storndorf  DGH, großer Saal  Freitag, 09.11.2012
 Vadenrod  DGH  Montag, 12.11.2012
 Rainrod  DGH  Dienstag, 13.11.2012
 Hopfgarten  DGH  Mittwoch, 14.11.2012
 Brauerschwend  Bürgerhaus  Donnerstag, 15.11.2012
 Brauerschwend  Bürgerhaus  Freitag, 16.11.2012

Telefon-Hotline:

Ab 1.11. bis zum 30.11.2012 ist arbeitstäglich von 9:00-12:00 Uhr eine Telefon-Hotline unter 06638/9185-280 für Fragen zum Thema „gesplittete Abwassergebühr" eingerichtet.

Timo Georg, Bürgermeister

Besucherzähler - VCNT

Seitenzugriffe 0

Heute 144

Gestern 188

Woche 944

Monat 506

Insgesamt 14.452

Aktuell sind 182 Gäste und keine Mitglieder online

Kalender

Mai 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
29 30 1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31 1 2
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.