17. März 2015 - Blick zurück

Quelle: OZ Alsfeld, 17. März 1995

„Bumerang"

Leserbrief - Antwort auf den Leserbrief von Karl Georg vom 7. März

Es ist schwer vorstellbar, daß der von Herrn Georg unterschriebene Leserbrief aus seiner Feder stammt. In dem Leserbrief werden Dinge unterstellt, die nicht hingenommen werden können.

Der Vorwurf, ich hätte in der Vergangenheit versucht, beim Ausbau der Bürgersteige im Ortsteil Hergersdorf die Kostenanteile der Anlieger in der Wagnerstr. mit der Begründung zu reduzieren, daß Bürgersteige an stark befahrenen Straßen einer größeren Belastung unterliegen, entbehrt jeglicher Grundlage. Zur Erhellung wird darauf hingewiesen, daß nicht die Bürgersteige in der Wagner-, sondern in der Lindenstr. ausgebaut wurden. Strittig war nicht die Höhe des Bürgeranteils, sondern die Frage, ob Straße und Bürgersteig eine Verkehrsanlage darstellen. Die Einstufung der Verkehrsanlage bestimmt dann die Höhe der prozentualen Kostenbeteiligung der Bürger.

Mit dem Vorwurf, eine Reduzierung der Kostenanteile entgegen gültigem Satzungsrecht zu erreichen, werden Rechtsbeugung bzw. versuchte Begünstigung in den Raum gestellt. Sollte diese Behauptung von Herrn Georg oder dem Verfasser des Leserbriefes weiter aufrechterhalten oder noch einmal in der Öffentlichkeit geäußert werden, erhalten sie Gelegenheit, diese Unterstellung vor Gericht zu belegen.

Ein Wort zu der von Herrn Georg praktizierten Gerechtigkeit. Er hat es als damaliger 1. Beigeordneter zugelassen, daß die Anlieger in der Lindenstraße zur Zahlung von Beiträgen für die Reparatur eines Bürgersteiges und die Teilerneuerung der Teerdecke der Landesstraße herangezogen wurden, obwohl für die Unterhaltung der Bürgersteige laut Satzung die Gemeinde und für die Teerdecke der Straße das Land zuständig sind.

Bei zwei Brüchen, die 1994 an Anschlußleitungen in der Bundesstraße in Brauerschwend aufgetreten sind, von häufigen Brüchen zu sprechen, ist etwas weit hergeholt und entbehrt jeglicher objektiver Bewertungsgrundlage. Daß bei einer Leitung, die seit rund 80 Jahren in der Erde liegt, einmal Brüche oder Leckagen auftreten können, dürfte im Bereich des Möglichen liegen. In diesem Fall von einer unsachgemäßen Verlegung zu sprechen, kann nur mit einer erschreckenden Unkenntnis entschuldigt werden. Die Gemeindeverwaltung hat bei der Durchführung der Reparatur immer die für den Bürger kostengünstigste Lösung gewählt. Die angedeutete Unterstellung, daß die Arbeit über die Köpfe des betroffenen Bürgers ausgeführt wurde, muß mit Entschiedenheit zurückgewiesen werden.

Die gültige Wasserversorgungssatzung wurde am 21. Oktober 1993 auch mit den Stimmen der CDU verabschiedet und am 10.11.93 vom damaligen Bürgermeister Schwiddessen unterzeichnet. Der jetzt vorliegende Antrag läßt den Schluß zu, daß die CDU- Fraktion sich nicht mit dem Entwurf des Satzungsrechtes befaßt hat. Eine andere Erklärung, das Satzungsrecht eineinhalb Jahre nach Beschlußfassung anzuzweifeln, liegt offensichtlich darin begründet, daß zwischenzeitlich in Schwalmtal ein Bürgermeisterwechsel stattgefunden hat.

Jürgen Adam
Bürgermeister von Schwalmtal

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