07. März 2015 - Blick zurück

Quelle: OZ Alsfeld, 07. März 1995

„Gerechtere Lösung"

Ein Leserbrief zu einem Thema, dass nach wie vor aktuell ist - Die Erwiderung veröffentlichen wir am 17. März

Nach dem Antrag zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wirft Herr Adam der CDU Schwalmtal Egoismus vor und versucht, den Eindruck zu erwecken, die CDU würde nicht die Interessen aller Bürger in Schwalmtal vertreten.

In diesem Zusammenhang muß daran erinnert werden, wie der damalige Gemeindevertreter und jetzige Bürgermeister, Herr Adam, entgegen gültigem Satzungsrecht versuchte, nach dem Ausbau von Bürgersteigen im Ortsteil Hergersdorf die Kostenanteile der Anlieger in der Wagnerstraße mit der Begründung zu reduzieren, daß Bürgersteige an stark befahrenen Straßen einer größeren Beanspruchung unterliegen. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

Es ist richtig, Herr Adam, daß die Wasserversorgungssatzung auch mit Stimmen der CDU verabschiedet wurde. Bewußt verschweigen Sie aber, daß auch die SPD-Fraktion für die Annahme der Satzung gestimmt hat. Es hat sich im Nachhinein erwiesen, daß die Anwendung der Satzung bei Reparaturen im Öffentlichen Straßenbereich zu Ungleichbehandlungen führt. Der CDU Schwalmtal geht es mit ihrem Antrag nur darum, Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen im Interesse aller Bürger abzustellen beziehungsweise zu vermeiden.

Es ist ungerecht, Anschlußinhaber für entstandene Kosten nach Wasserrohrbrüchen heranzuziehen, wenn die Beschädigungen im Öffentlichen Straßenbereich liegen. Diese Verfahrensweise führt zu Ungerechtigkeiten, da beispielsweise die Wasserleitung, die in einer stark befahrenen Bundesstraße verlegt ist, größeren Belastungen ausgesetzt ist als die Wasserleitung in einer Nebenstraße. Darüber hinaus ist fraglich, ob ein Anschlußinhaber für die unsachgemäße Verlegung von Wasserleitungen im öffentlichen Straßenbereich, „Gerechtere Lösung"wo dann auch öfters Brüche auftreten, zur Verantwortung zu ziehen ist? Hinzu kommt noch, daß der Anschlußpflichtige keinerlei Einfluß darauf hat, von wem (Gemeindearbeiter oder beauftragte Firma) und auf welche Art und Weise repariert wird. Dem betroffenen Bürger bleibt lediglich die Pflicht, die tatsächlich entstandenen Kosten zu zahlen.

Zweifellos handelt es sich bei der derzeit gültigen Satzung um eine Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. Ob die Satzung zu diesem Punkt einer rechtlichen Prüfung, beispielsweise nach einer Klage eines betroffenen Bürgers standhält, ist zweifelhaft. Darüber hinaus liegt das Recht auf Erlaß von Satzungen immer noch bei den Kommunen, so daß auch die Gemeinde Schwalmtal das Recht und die Pflicht hat, Satzungen so zu gestalten, daß Ungleichbehandlungen vermieden werden.

Die CDU Schwalmtal fordert, die Wasserversorgungssatzung in der Form zu ändern, daß Anschlußpflichtige nicht für Kosten nach Wasserrohrbrüchen außerhalb ihrer Grundstücksgrenzen herangezogen werden, und appelliert an alle Fraktionen, einer für den Bürger gerechteren Lösung zuzustimmen.

Karl Georg,
Vorsitzender der
CDU-Fraktion Schwalmtal

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