Die Vorgeschichte

Vorgeschichte nennt man den Zeitabschnitt der Menschheitsgeschichte, aus dem keine schriftlichen Quellen vorlie­gen. Doch können zahlreiche "Urkunden", die der Boden in Form von Siedlungsresten, Gerätcn aus Stein, Metall, Kno­chen, Holz oder Ton bewahrt hat, wichtige Aufschlüsse über das Leben der Menschen während jener Zeit geben. Eine Besiedlung der Gemarkung Storndorf in der Steinzeit ist nicht nachzuweisen. Erst aus der darauffolgenden Bron­zezeit (2000 - 800 v. Chr.) findet man zahlreiche Spuren, die auf das Vorhanden­sein von Menschen schließen lassen.
Nach der Bestattungsform wird die Bronzezeit in die Hügel­gräberkultur und die Urnenfelderkultur, die jüngere der beiden Kulturen, eingeteilt. Zur Urnenfelderkultur gehörte die Leichenverbrennung, während die Hügelgräber den to­ten Körper aufnahmen. Bei einer Ausgrabung, die im Jahre 1908 im Waldbezirk Hopfengarten vorgenommen wurde, fanden sich innerhalb eines Hügelgrabes 165 Brandgräber. Drei von ihnen enthielten Bronzebeigaben. Diese Funde deuten auf Anlagen aus der späten Bronzezeit hin.
Am Ostabhang des Stollberges wurde nach dem 1. Welt­krieg beim Roden ein Bronzeschwert gefunden, das im Re­gionalmuseum Alsfeld aufbewahrt wird.
In der auf die Bronzezeit folgenden Eisenzeit ist unsere Ge­markung anscheinend nicht bewohnt gewesen, denn es las­sen sich keine Spuren menschlicher Siedlungen nachweisen.

 


 

Gründung und Namensdeutung

Nach DEGGAU ist der Ort Storndorf aus einer Wasserburg hervorgegangen, die von dem Geschlecht derer „von und zu Storndorf" bewohnt wurde. Die Schreibweise des Namens war verschieden. So schrieb man 1283 Stozreudorff oder auch Sozrendorf, 1293 hieß es Storrendorf und im 14. Jahr­hundert Stormendorf und Sturmdorff. Im nächsten Jahrhun­dert gebrauchte man immer mehr die Form Storindorff und von 1500 ab wird meist die Bezeichnung Storndorf ange­wandt.
Über die Bedeutung des Namens gehen die Meinungen aus­einander. Vielleicht ist das Dorf nach dem Gründer namens Storo (= der Zerstörer) genannt. Eine andere Deutungs­möglichkeit ergibt sich aus der althochdeutschen Form "stur" und der altnordischen Form "stor". Beide Wörter be­deuten in unserer Sprache "groß". Danach wäre Storndorf „das Dorf des Großen" oder „Großdorf“ gewesen.
Über den Zeitpunkt der Gründung des Ortes liegen keine Aufzeichnungen vor. DIEMER schließt aus der Art des Namens auf eine Gründungszeit zwischen 400 und 800 nach Chr. Nach KOSOG sind Ortsnamen auf -hausen, -dorf, -feld und -bach Hinweise auf Siedlungen, die im 7. bis 9. Jahrhundert entstanden sein dürften.

Erste urkundliche Erwähnung

Urkundlich wird Storndorf aufgrund des z. Z. vorliegenden Quellenmaterials erstmals im Jahre 1238 erwähnt. 1988 feierte Storndorf deshalb das 750-jährige Bestehen.
Die Urkunde lautet nach einer Übersetzung des hessischen Staatsarchivs:
„Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Bekannt sei allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, daß der Ritter Erkenbold der Kirche in Immichenhain Güter in EI­benrod mit einem Zins von 20 Schillingen zum Heil seiner Seele übertragen hat, damit durch die Gemeinschaft aller Ge­bete daselbst Gott gedient werde. Zeugen dieser Angelegen­heit sind: Heinrich von Storndo(r)f, Berthold Bezmann, Friedrich Dinere, Konrad von Wedestat, Ludwig, Hermann, Heinrich. Diese Dinge sind geschehen im Jahre 1238 der Flei­schwerdung des Herrn."

Die Gemarkungsgrenze

Eine erste Überlieferung über Storndorfer Gemarkungs­grenzen liegt aus dem Jahre 1494 vor. Darin wird der südli­che Grenzabschnitt zwischen Storndorf und dem Amt UIrichstein beschrieben. Weitere Grenzangaben findet man im Romräder Salbuch von 1574 und im Ulrichsteiner Sal­buch von 1592.
Die wichtigste Überlieferung ist allerdings die von 1539. Auf Veranlassung der Storndorfer Herren wurden am Don­nerstag, dem 9. Oktober im Beisein vieler hochgestellter Persönlichkeiten die Grenzsteine neu gesetzt. Der damals festgelegte Grenzverlauf entspricht in etwa den heutigen Grenzverhältnissen, wenn auch durch die beiden Flurberei­nigungen einige Veränderungen vorgenommen wurden. DEGGAU konnte noch sieben der im Jahre 1539 gesetzten Grenzsteine ausfindig machen. Leider sind heute nur noch vier Steine vorhanden. Sie bilden zusammen mit der kleinen Glocke von 1480 die ältesten nachweisbaren Kulturdenk­male unseres Dorfes.

 


 

Die Herren von Storndorf

Über die Ursprünge der Herren von Storndorf ist nichts be­kannt. Bezüglich ihres Wappens führt DEGGAU Folgendes aus:

„Ihr Wappen war ein schwarzer Kesselhaken im goldenen Feld, dessen Zacken sich zur Linken kehren (…)."

WESSELS Hessisches Wappenbuch von 1621 druckt das Wappen mit folgender Beschreibung ab:
"Storndorff ein Kesseleisen hat
im Schild darob der Helmen staht.
Mit zweien Flügeln neben seyt
Vor (Für) Lehr und Hert (Herd) sei stets bereit.“


Außerdem finden wir dort ein lateinisches Distichon, das lautet:
,.Fortis ahenarii signum Storndorfia figit,
In clypeo duplex ala coacta volat".

Zu deutsch (frei übersetzt!):
"Storndorf hat sich erwählt des biederen Kesselschmieds Zei­chen, fliegender Flügel erhebt doppelt sich über dem Schild."


Erstmalig erwähnt wird ein Storndorfer in der oben angeführten Urkunde von 1238. Einhundert Jahre später hören wir erneut von unserem Adels­geschlecht. Am 18. März 1332 wurde Gerlacus von Storn­dorf mit dem Burglehm zu Romrod belehnt. Sein Lehns­herr war Friedrich von Romrod, genannt vom Herzberg.
Eine erste Nachricht über einen Junker von Storndorf, der Lehnsmann des Landgrafen von Hessen war, stammt aus dem Jahre 1470 oder 71. Landgraf Heinrich der Dritte be­lehnte damals den älteren Johann von Storndorf mit dem Zehnten von Angenrod. 1491 kommt es zu größeren Beleh­nungen durch Hessen: Drei Lehensbriefe geben darüber Auskunft. Der Zweite davon „vom heiligen Pfingsttag 1491" ist für Storndorf selbst von Bedeutung, da Landgraf Wil­helm von Hessen Johann von Storndorf mit dem Schloss Storndorf und dem gesamten Dorf mit allen zugehörigen Rechten belehnte.
Um 1500 spaltete sich das Storndorfer Adelsgeschlecht in zwei Familienstämme auf, die von DEGGAU als Ober- und Unterstamm bezeichnet werden. Die beiden Linien, die sich nicht selten in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten be­fanden, lagen ständig in Besitzstreitigkeiten miteinander. Im Jahre 1600 waren die Verarmung und die Verschuldung des Oberstammes so weit fortgeschritten, dass der Besitz dieser Linie (= die Hälfte des Dorfes Storndorf und die Hälfte der außerhalb des Gerichts Storndorf liegenden Güter) an den Landgrafen zurückfiel. Johann von Löwenstein von Storn­dorf, der letzte Junker aus dem Oberstamm der Familie, verließ Storndorf. 1623 tauchte er als Burggraf zu Lichten­berg im Odenwald wieder auf. 1626 wird er zum letzten Mal als solcher genannt.
Mit dem Weggang Johann Löwensteins erlosch der Ober­stamm der Adligen von Storndorf. Die bleibenden Junker erhielten am 9. Mai 1600 vom hessischen Landgrafen einen neuen, auf die Hälfte von Storndorf ausgestellten Lehns­brief. Nicht zuletzt durch die Auswirkungen des 30-jährigen Krieges verringerte sich die Anzahl der Familienmitglieder des Stammes beträchtlich. Um 1700 wohnte nur noch Cas­par Reinhardt mit seiner Familie im Unterhof. Als er 1713 verstarb, erlosch das Geschlecht der Storndorfer im Man­nesstamme gänzlich. Ihre Lehnshälfte fiel an den Landgra­fen zurück. Dieser setzte im Jahre 1714 den bisherigen land­gräflichen Zöllner, den Schulmeister Schof (Schaaf) aus Storndorf als Verwalter seiner Besitzungen ein. Schaaf lei­tete über 40 Jahre lang mit großem Engagement die Ge­schicke des Unterhofes.
Als der Landgraf den Hof von den Herren von Storndorf übernahm, war er sehr verfallen und erneuerungsbedürftig. Es begann daher nach 1713 eine rege Bautätigkeit, bei der die Untertanen die nötigen Frondienste leisten mussten. Schon die Junker von Storndorf hatten einen Pächter auf ih­rem Hof sitzen. Diese Praxis wurde von dem Landgrafen bis 1811 fortgeführt, als die kleine Rentei Storndorf aufgelöst wurde. Von nun an wurde der fürstliche Hof (= Unterhof) nicht mehr als Ganzes verpachtet. Man teilte den Besitz vielmehr in 30 kleine Landlose auf und vergab 28 davon auf Lebensleihe. Nur die beiden letzten Lose wurden zusam­men mit der Hofreite auf Zeitpacht verliehen. 1852 schließ­lich ging der Unterhof in forstliche Verwaltung über.

 


 

Die Herren von Seebach

Die Geschichte des Oberhofes wurde seit 1634 durch eine thüringische Adelsfamilie aus der Nähe von Langensalza ge­prägt. Es waren die Herren von Seebach. Am 9. August 1634 stellte Landgraf Georg II. von Hessen seinem Hofrat Ludwig von Seebach als Ausgleich für ausgebliebene Ge­haltszahlungen einen Lehensbrief aus, der ihm auf Lebens­zeit die Nutznießung von derjenigen Hälfte Storndorf zu­sprach, die im Jahre 1600 von Johann Löwenstein, dem letz­ten Vertreter des Oberstammes; an den Landgrafen zurück­gegeben wurde: 1643 erhielt Seebach das Gut als männli­ches Erbleben.
Von 1634 bis 1713, dem Todesjahr Caspar Reinhardts, wohnten in Storndorf also zwei Adelsgeschlechter. Ab 1713 dann, nach dem Aussterben der Unterhoflinie, gab es in un­serem Dorf nicht mehr eine storndorfische und seebachi­sche Hälfte, sondern eine landesherrschaftliche und seeba­chische Seite.
Die Seebacher sahen zwar von Zeit zu Zeit nach ihrem Gut, doch meistens hielten sie sich bei Hofe auf. Die Bewirtschaf­tung ihres Besitzes lag auch unter ihnen in den Händen von Pächtern. 1820 wandelten sie ihr Lehen in freies Besitztum um. Dadurch war es ihnen möglich, das Gut, das offenbar nur wenig abwarf, zum Verkauf anzubieten. Die Gemeinde beschloss daraufhin, den Hof zu erwerben, um die Entwick­lung Storndorfs positiv zu beeinflussen. Trotz aller Anstrengungen zerschlugen sich jedoch die Verhandlungen. 
Schließlich verkauften die Seebacher im Jahre 1824 den Oberhof an ein Alsfelder Konsortium, genannt „Koch und Konsorten" und verließen Storndorf. Verwaltet wurde das Gut zunächst von dem Landwirt Schwarz, einem Mitglied des Konsortiums, anschließend von einem Pächter namens Habermehl aus Wallenrod. Nachdem es dann noch zweimal den Besitzer gewechselt hatte, kauften am 11. Juli 1869 13 Storndorfer das Gut und teilten es unter sich auf.
DEGGAU kommentiert den Verkauf folgendermaßen: "Für die Entwicklung Storndorfs ist die Zerschlagung des oberen Gutes besonders wichtig. Ohne sie wäre wohl heute (Beginn des 20. Jahrhunderts) kaum ein Bauer in Storndorf. Schon seit Anfang des 19. Jahrhunderts waren verschiedene Versuche gemacht worden, den Einwohnern Storndorfs zu mehr Land zu verhelfen. Sie waren fehlgeschlagen und erst jetzt (…) gelang der Kauf (und damit) ein Aufschwung Storn­dorfs, der bisher aus Mangel an Land unmöglich gewesen war, sodass Storndorf hinter manchem anderen Dorf zurück­stehen musste."

Die Schlacht an der Stegwiese

Gleich nach dem Verkauf wurden die 13 Storndorfer in einen Prozess  wegen Eigentumsverletzung verstrickt.  Wahrscheinlich hatte der letzte Pächter des Hofes (Daniel Kännel) zu seinen Gunsten allerlei Gegenstände aus dem Hof veräußert, die ihm nun nicht mehr gehörten. Dadurch kam es einmal zu einer großen Schlägerei, der Schlacht an der Stegwiese.

Dort stand auf einem Acker der Weizen gerade auf Haufen, und sollte nach Groß-Felda gebracht werden zu Kaspar Völsing, an den Kännel die Frucht verkauft hatte. Schon waren die Fuhrwerke da, als einige der Käufer davon erfuhren und sich dem Vorhaben des Pächters widersetzten. Mit Händen und Füßen und allen möglichen landwirtschaftlichen Werkzeugen drang man aufeinander los. Pächter Kännel verlor damals den Prozess und die Gesellschaft bat, ihn, zur Bezahlung der Prozesskosten möglichst bald zu verurteilen, weil er nach Amerika auswandern wollte.

Abriss des Schlosses

Von 1837 bis 1845 war der Obere Hof in Besitz von Wilhelm Keudel aus Liederbach. Dieser war hochverschuldet, als er in 1845 sein Besitztum an das Frankfurter Handelshaus Bolongaro verkaufte. Vorher machte er noch zu Geld, was irgendeinen Wert hatte. So riss er z. B. das alte Seebachsche Schloss ein und verkaufte die sehr starken Eichenbalken und die noch brauchbaren Steine aus dem Abbruch. Heute ist deswegen von dem Schloss nur noch ein Gewölbekeller übrig geblieben, über dem die Scheune des inzwischen verkauften Anwesens Steuernagel (Schrimpf, vorher Kraft) errichtet wurde.

Der Gewölbekeller ist sehr sehenswert und beliebte Endstation bei Dorfrundgängen, die von Lothar Dymianiw angeboten wurden und werden. Der nächste Dorfrundgang ist für den 25. Mai 2013 geplant.

 

 


 

Gerichtswesen und Verwaltung

Die Gerichtsgeschichte der Gemeinde Storndorf wird bis 1600 durch die Junker von Storndorf als alleinige Gerichts­herren geprägt. Bis dahin hatte das Storndorfer Gericht große Bedeutung, denn es durften hier auch schwere Ver­brechen abgeurteilt werden. Damals sprach man von der peinlichen Gerichtsbarkeit. Die Anhöhe im Süden des Dor­fes, die noch heute Galgenberg heißt, erinnert an die Zeit vor 1600, als man sogar die Todesstrafe verhängen konnte. Nach der Teilung des Dorfes nach 1600 verlor man das Recht der peinlichen Gerichtsbarkeit, jetzt wurden in Storn­dorf nur noch kleinere Vergehen wie Feldfrevel, Beleidi­gung und Diebstahl (niedere Gerichtsbarkeit) verhandelt. Für die Bauern wirkte sich die Teilung des Dorfes in Bezug auf die Rechtsprechung positiv aus. Nun waren sie nicht mehr so stark wie zuvor von der alleinigen Willkür der Jun­ker von Storndorf abhängig. Die Rechte des neuen Besitz­ers des Vermögens des Oberstammes (Hessischer Land­graf) wurden vom Schultheiß von Romrod wahrgenommen. Er wird wohl auch den Vorsitz des Gerichts geführt haben. Aus der Zeit von 1600 bis 1634 sind zwei Gerichtstage be­kannt, nämlich "Walpurgis" und "Michaelis". Die Strafgel­der wurden unter den beiden Dorfbesitzern geteilt.
Mit der Übernahme des Storndorfer Oberstammbesitzes durch die Herren von Seebach 1634 begann eine Phase der eifersüchtigen Beobachtung des jeweils anderen Storndor­fer Gerichtsherrn. Keiner wollte, dass der andere sich zu viel Recht anmaße und jeder wollte möglichst viel Gewinn aus der Gerichtsbarkeit herausschlagen. Das führte schließlich zu einer Trennung der Gerichte. Nach dem Aussterben des Unterstammes der Junker von Storndorf 1713 spricht man von einem hochfürstlichen Amtsgericht (Unterhof, jetzt im Besitz des Landgrafen) und einem hochadligen Amtsgericht (Oberhof, im Besitz der Herren von Seebach). Beide hatten eine eigene Gerichtsstube und ein eigenes Gefängnis. Recht sprechen durften sie aber nur über Taten der niederen Gerichtsbarkeit, die auf ihrem Hofbesitz verübt wurden. Vergehen außerhalb der Hofgrenzen, aber innerhalb der ­Storndorfer Gemarkung, mussten gemeinsam verhandelt werden. Gerichtstage waren im Frühjahr zu "Walb(p)ur­gis", im Sommer zu "Johannis" und im Herbst zu "Michae­lis". Mit dem Verzicht der Seebacher auf ihre Rechte (1820) wird ihr Storndorfer Gericht aufgelöst und die Zuständig­keit den großherzoglichen Gerichten übertragen. Damit kam es zu einer Vereinheitlichung in der Rechtsprechung.
Die Verwaltungsgeschichte Storndorfs ist parallel zur Ge­richtsgeschichte verlaufen. Eine einheitliche Verwaltung bestand bis 1600 unter der Führung der Storndorfer Junker und ab 1820 unter der des Landesherren. In der Zwischen­zeit lag die Verwaltung für den Oberhof von 1600-1634 in den Händen des Landgrafen und von 1634-1824 in der Ob­hut der Herren von Seebach. Für den Unterhof zeichneten bis 1713 die Junker der Storndorfer Unterstammlinie und danach der Landgraf verantwortlich. 1811 kam es für diesen (landgräflichen) Teil des Dorfes zu einer Trennung zwi­schen Rechtsprechung und Verwaltung. Diese auf dem Prinzip der Gewaltenteilung beruhende Neuerung brachte auch eine örtliche Trennung. Als Gerichtsort war nun Ul­richstein zuständig. Die Verwaltung oblag dem Amt Rom­rod, dem späteren Landratsbezirk Romrod. Nachfolger für Romrod wurde 1832 durch eine neue Kreiseinteilung das Kreisamt in Alsfeld. Später wurde die Kreisstadt auch Ge­richtsort für Storndorf.

Nach dem Verzicht der Seebacher auf ihre Rechte als Grundherren (1820) kam es genau wie bei der Rechtspre­chung auch bei der Verwaltung zur Zusammenführung der beiden Dorfhälften. Die immer wieder zu großen Schwierig­keiten und Verwirrung führende Zweiteilung des Dorfes in Gerichts- und Verwaltungsangelegenheiten, die seit 1600 bestand, wurde damit endlich aufgehoben.

 


Bevölkerungs- und Sozialstruktur

Bevölkerungsentwicklung

An der Bevölkerungsbewegung lässt sich die Entwicklung des Dorfes Storndorf erkennen. In ihr spiegeln sich die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse wider, die auf die Bewohner des Ortes und des Raumes um Storndorf im Laufe der Jahrhunderte einwirken.

Einem absoluten Hoch von 1053 Einwohnern im Jahre 1840 steht ein absolutes Tief im Jahre 1939 mit 739 Einwohnern gegenüber. Der sprunghafte Anstieg während und nach Beendigung des 2. Weltkrieges bildet eine Ausnahme in der seit 1840 rückläufigen Entwicklung. Wie alle ländlichen Gemeinden Hessens wird auch Storndorf zur Aufnahmegemeinde für Flüchtlinge, Heimatvertriebene und Evakuierte.

Heimatvertriebene

Von 1939 - 1946 wurden in Storndorf 247 Zugezogene registriert. Der Ort ist jedoch nicht in der Lage, den Großteil der Flüchtlinge, Heimatvertriebenen und Evakuierten über einen längeren Zeitraum zu halten. So sinkt die Einwohnerzahl auf 939 im Jahre 1950. Diese Entwicklung setzt sich fort bis 1961. Von 1961 bis 1972 steigt die Bevölkerungszahl wieder leicht an (4,7%). Seit 1972 ist sie relativ stabil. 914 Einwohnern im Jahre 1972 stehen 913 Einwohner im Jahre 2001 gegenüber.

Altersstruktur

Die Tabelle zeigt, dass auch in Storndorf eine Tendenz zur Überalterung besteht. Die Gruppe der unter 21-Jährigen wird seit 1970 kontinuierlich kleiner, während die Gruppe der 21- unter 65-Jährigen und 65- und über 65-Jährigen ansteigt.

Demographische Entwicklung in jüngerer Zeit

Quelle: Gemeinde Schwalmtal - Vorbericht zum Haushaltsplan 2016

Die Wohnbevölkerung der Gemeinde Schwalmtal (Hauptwohnsitz) entwickelte sich in den vergangenen zehn Jahren wie folgt:

 

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Ver-
änderung

2005-2014

Brauerschwend

626

606

586

587

576

557

550

555

549

541

-14%

Hergersdorf

187

175

175

171

164

166

167

158

149

158

-16%

Hopfgarten

294

294

278

278

284

274

283

281

278

271

-8%

Ober-Sorg

118

116

111

104

104

109

109

117

115

114

-3%

Rainrod

426

430

421

405

388

397

391

378

370

364

-15%

Renzendorf

208

203

201

199

200

195

195

190

182

183

-12%

Storndorf

852

827

822

825

814

803

802

793

781

772

-9%

Vadenrod

365

373

375

367

363

358

360

350

343

350

-4%

Unter-Sorg

60

61

59

57

53

52

54

52

61

64

+7%

Gesamt

3136

3085

3028

2993

2946

2911

2911

2874

2828

2817

-10%

Veränderung
gg. Vorjahr

 

-51

-57

-35

-47

-35

0

-37

-46

-11

 

Seit Beginn des Jahrhunderts ist die Bevölkerungsentwicklung – wie für unsere ländliche Region typisch - anhaltend rückläufig. Eine deutliche Trendumkehr ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. 

Religions­zugehörigkeit

Traditionell ist der Anteil der evangelischen Wohnbevölkerung sehr hoch. Der Anteil der Katholiken, die erst nach dem 2. Weltkrieg in Storndorf eine Rolle spielen, sinkt von 17,6 % im Jahre 1946 auf 10,4% im Jahre 1961. Das ist durch den Wegzug vieler Flüchtlinge und Heimatvertriebenen zu erklären, die in der Mehrzahl katholisch waren. Seit 1970 ist der Anteil der Katholiken konstant, während der Anteil der Evangelischen abnimmt. Gleichzeitig steigt der Anteil der Übrigen auf 6,6%.

Juden in Storndorf

Juden waren in Storndorf nachweislich seit Ende des 16. Jahrhundert ansässig – seit dieser Zeit allerdings ununterbrochen bis 1938. Das Zusammenleben scheint die meiste Zeit relativ gut gewesen zu sein, jedenfalls setzen die Storndorfer Junker nur ganz selten restriktive Maßnahmen der Obrigkeit gegen die Juden in die Tat um. Im Lauf der Jahrhunderte änderte sich die Zahl der Mitglieder der jüdischen Gemeinde, auch durch äußeren Druck, aber die Storndorfer gehörte im Bereich Alsfeld immer zu den an Zahl größeren Gemeinden. So lebten 1849 in Storndorf 170 Juden, das entspricht einem Anteil von 16,50 % an der Gesamtbevölkerung, und im Jahr 1870 war sogar jeder 5. Einwohner ein Jude. Im 20. Jahrhundert nahm die Zahl der Storndorfer Juden allerdings ab, zumal es nach 1933 in Storndorf viele nationalsozialistischen Aktivitäten gab. 1933 lebten noch 8 jüdische Familien mit 28 Mitgliedern hier – im September 1939 wurde Storndorf dann „judenfrei“ gemeldet.

Einen eigenen Synagogenraum gab es schon im 17. Jahrhundert, 1823 wurde die alte Synagoge erweitert und 1886 eine neue Synagoge gebaut. Diese Synagoge wurde in der Reichspogromnacht am 9.11.1938 verwüstet, während des Krieges als Kriegsgefangenenlager benutzt und nach dem Krieg als Wohnhaus. Heute erinnert nichts mehr an die Synagoge und nur noch der jüdische Friedhof an der Straße nach Meiches zeigt, dass es in Storndorf einmal eine große jüdische Gemeinde gab.


 

im Aufbau

Die Bevölkerungsentwicklung

Heimatvertriebene

Altersstruktur

Religionszugehörigkeit

Haushaltungen

Wirtschaft

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